Pilzberatung

Die Tätigkeit eines Pilzsachverständigen ist eine ehrenamtlich durchgeführte Tätigkeit.
Die Pilzsachverständigen entscheiden grundsätzlich selbst, ob und in welchem Umfang sie ihre Kenntnisse in den Dienst der Allgemeinheit stellen, da sie dafür ihre eigene Freizeit zur Verfügung stellen. Alle Pilzsachverständigen sind zur Aufrechterhaltung ihres PSV-Status verpflichtet, ihren Wissensstand zu aktualisieren und sich regelmäßig weiterzubilden.
Die Pilzberatung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie umfasst die Beratung von Pilzsammlern hinsichtlich der Verwendbarkeit von Pilzen für Speisezwecke, soll interessierte Personen dabei unterstützen, essbare und giftige Pilze sicher voneinander zu unterscheiden und dabei auch das achtsame, naturverträgliche und naturschutzgerechte Verhalten im Wald zu fördern.
Eine Freigabe als Speisepilz per Telefon oder anhand von Fotos ist grundsätzlich nicht möglich und auch nicht zulässig.
Pilzsachverständige führen Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Exkursionen durch und vermitteln Wissen über Pilze und den sachgerechten Umgang mit Pilzen als Lebensmittel. Pilzsachverständige können in Verdachtsfällen auf Pilzvergiftung Betroffene, Angehörige und Kliniken beraten.